Wenn Sie einen Pflegegrad haben, werden die Kosten für unsere Alltagsbegleitung und Betreuung oft durch die Pflegekasse übernommen. Bei Haushaltshilfe nach §38 SGB V (z. B. während der Schwangerschaft, nach einer Entbindung, bei Krankheit oder Operation) übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Kosten. Wir beraten Sie gern zu Ihrem individuellen Anspruch und helfen bei der Beantragung.